Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Rechtsanwältin
Elternrechte
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Kinderrechte
Beide Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Sie sind zu beteiligen an den das Kind betreffenden Entscheidungen, um zu gewährleisten, dass sie das Aufwachsen und Gedeihen des Kindes erleben und fördern können. Eltern sind gleichberechtigte Partner sowohl im Hinblick auf gemeinschaftliche nichteheliche oder eheliche Kinder. Die Kindschaftsreform von 1998 hat den Eltern mehr Verantwortung übertragen, die staatliche Verantwortung für Kinder wurde zurückgedrängt. Die Durchsetzung dieser Elternverantwortung mit rechtlichen Mitteln ist Aufgabe des neuen Familienrechts geworden, sowie auch die Durchsetzung eigener Ansprüche eines Elternteils gegenüber dem anderen, wobei das Kindeswohl unabhängig von Elterninteressen immer in den Vordergrund zu stellen ist.
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