Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Rechtsanwältin
Kinderrechte
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Kinderrechte
Kinder haben Rechte. Kinder sind ein Mittelpunkt unseres gesellschaftlichen Lebens. Der Schutz des Kindeswohls ("the best for the child") ist Aufgabe unserer Gesellschaft und unseres Rechtssystems. Kinder haben einen Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Kinderrechte werden international u.a. durch die Kinderschutzkonvention, das Minderjährigenschutzabkommen und das Haager Kindschaftsübereinkommen geschützt. Die Kindschaftsrechtsreform in Deutschland im Jahre 1998 stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt sämtlicher familienrechtlicher, die Kinder betreffenden Entscheidungen und führt zu einer Durchsetzung des Kindesinteresses gegenüber Eltern, Dritten und insbesondere auch gegenüber dem Staat.
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