Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Rechtsanwältin
Familienrecht
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Kinderrechte
Das Familienrecht als sehr lebendige Materie regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander und nach außen. Das Familienrecht gewährleistet die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die weitgehende Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder, eine interessensgerechte Vermögensaufteilung zwischen den Ehepartner bei Trennung und Scheidung, ein an die Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit angepasste Unterhaltsregelung, sowohl für Kinder als auch die Ehepartner, eine interessengerechte Teilhabe der Ehepartner an der während der Ehe erworbenen Alterversorgung, sowie insbesondere ein nicht mehr auf einem festzustellenden Verschulden beruhende Scheidung der Ehe. Das deutsche Familienrecht ermöglicht die Durchsetzung individualistischer Interessen einzelner Familienmitglieder gegenüber den anderen Familienmitgliedern.
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