Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Rechtsanwältin
Trennung und Scheidung
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Kinderrechte
Trennungssituationen erfordern nicht nur gute Nerven, sondern auch eine gründliche juristische Beratung. Nach Abkehr von der Verschuldensscheidung ist die durchgeführte Trennung der Ehepartner zwangsläufig Voraussetzung einer auf dem Zerrüttungsprinzip durchgeführten Scheidung. Durch die Familienrechtsreform von 1998 sollen streitige Scheidungen leichter durchführbar sein; der Zwangsverbund der Folgesachen Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Unterhalt, Ehewohnung und Hausratsteilung wurde aufgelöst, so dass die Verfahren unabhängig von dem Scheidungsverfahren eingeleitet werden können. Durch ausgebildete Mediatoren werden einvernehmliche Scheidungen gefördert, und es muss Ziel einer anwaltlichen familienrechtlichen Beratung sein, die Grundlagen für eine einvernehmliche Trennung und Scheidung herauszuarbeiten, durchzusetzen und im Interesse aller Familienmitglieder eine alle Interessen der Familienmitglieder berücksichtigende Beendigung der Ehe herbeizuführen.
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